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GESCHÄFTSORDNUNG

A. Vorstand

Der Vorsitzende leitet die Geschäfte des Vereins. Er lädt zu den Sitzungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung ein und führt in diesen den Vorsitz. Der Schriftführer besorgt den Schriftverkehr sowie die Protokollführung. Der Schatzmeister führt die Geldgeschäfte; er ist berechtigt, bis zu einem vom Kuratorium festgesetzten Höchstbetrag imEinzelfall selbständig Zahlungen anzuweisen; diese Zahlungen sind nachträglich dem Kuratorium zur Kenntnis zu bringen. Die Anlage und Veränderungen im Bestand des Vermögens nimmt der Schatzmeister auf Beschlüsse des Vorstandes hin vor. Der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Schatzmeister im Falle der Verhinderung. Über alle wichtigen Angelegenheiten sind Beschlüsse des Vorstandes herbeizuführen. Er entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Überstimmte hat das Recht, Beschluß des Kuratoriums zu verlangen. Der Vorstand bereitet die Sitzungen des Kuratoriums vor. Die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstandes ist ehrenamtlich.

B. Kuratorium

Der Vorsitzende des Kuratoriums lädt zu den Sitzungen ein; er führt den Vorsitz. Die Verhandlungen des Kuratoriums sind in der Regel mündlich; über weniger wichtige eilige Fragen darf auch schriftlich abgestimmt werden. Sonst darf eine schriftliche Abstimmung nur erfolgen, wenn zwingende Gründe vorliegen. Die Einladung zu den Sitzungen des Kuratoriums soll mindestens 14 Tage vorher unter Mitteilung der Tagesordnung und der etwaigen Unterlagen für die wichtigen Beschlüsse erfolgen. Über die Verhandlungen des Kuratoriums wird ein Protokoll geführt. Die Tätigkeit der Mitglieder des Kuratoriums ist ehrenamtlich.

C. Mitgliederversammlung

In der ordentlichen Mitgliederversammlung, die mindestens einmal pro Jahr stattfindet, erstattet der Vorsitzende der Versammlung den Jahresbericht, und der Schatzmeister legt ihr die Rechnung vor. Über ihren Verlauf wird ein Bericht erstellt, der die wichtigsten der auf der Versammlung gemachten Mitteilungen und gefaßten Beschlüsse enthält und der den Mitgliedern auf Aufforderung in geeigneter Weise zugänglich gemacht wird.

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